Psychiatrische Spitex Region Thun
Chance. Respekt. Ehrlichkeit.
Wir begleiten und unterstützen Menschen mit psychischen Erkrankungen und Demenz in ihrer vertrauten Umgebung – mit Mut, Empathie und Fachwissen.
Ich bin selbst betroffen
Ich gehöre zum privaten Umfeld
Ich bin als zuweisende Stelle hier
Selbstbestimmt leben – trotz und mit Erkrankung
Wir glauben, dass ein würdevolles und erfülltes Leben möglich ist – unabhängig von psychischer Erkrankung oder einer Erkrankung an Demenz. Deshalb setzen wir uns für eine erstklassige Versorgung ein, und für eine Gesellschaft, die psychische Gesundheit ohne Stigma anerkennt. Gemäss den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention arbeiten wir aktiv daran, Vorurteile abzubauen und Betroffenen sowie ihren Angehörigen gesellschaftliche Akzeptanz zu ermöglichen und Ihnen eine Stimme zu geben.
Mit Mut, Fachwissen und Empathie begegnen wir den Herausforderungen – und schenken unseren Klientinnen und Klienten Sicherheit, Lebensqualität und Zugehörigkeit.
Begleitung auf dem Weg zur Genesung
Wir begleiten und befähigen Menschen, ihren persönlichen Genesungsweg (Recovery) aktiv mitzugestalten. Im Mittelpunkt steht die Stärkung der Selbstbestimmung, das Aktivieren individueller Ressourcen und das Einbetten in ein tragendes soziales Netzwerk.
Finanzierung
Die Spitex-Leistungen werden vom Kanton, den Versicherungen (Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Militärversicherungen) sowie von den Klientinnen und Klienten finanziert.
Kostenübernahme
Die Krankenkassen übernehmen alle Pflegeleistungen, die ärztlich verordnet und von den Krankenkassen anerkannt sind.
Ergänzungsleistung
Falls ein berechtigter Anspruch besteht, werden ungedeckte Spitex-Kosten über die Ergänzungsleistungen der AHV und IV zurückerstattet. Dauert die Krankheit länger an oder handelt es sich um Altersbeschwerden, kann bei der AHV-Zweigstelle eine Hilflosenentschädigung beantragt werden.
Patientenbeteiligung
Die vom Kanton geforderte Patientenbeteiligung wird allen Klientinnen und Klienten über 65 Jahre in Rechnung gestellt. Der Maximalbetrag liegt bei CHF 15.35 am Tag. Dauern Pflegeleistungen weniger als 60 Minuten pro Tag, erfolgt die Verrechnung im Verhältnis zur Dauer der Leistung. Die Patienten-beteiligung wird den Klientinnen und Klienten direkt verrechnet. Sie wird von der Krankenkasse nicht übernommen.